Aktuelle Informationen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu den Aktuell beschlossenen Gesetzen der Bundesregierung. 

Kein Verbot von Ölheizungen

In Kombination mit Erneuerbaren Energien sind Ölheizungsanlagen in Deutschland auch nach 2026 Stand der Technik

Würzburg/Berlin, 23. Oktober 2019. 

Steht ein konkretes Verbot der Ölheizung im Raum? 

Muss man Strafe zahlen, wenn man seine Ölheizung auch weiterhin in Betrieb hält? Oder muss man bis zum Ende des Jahres bereits seinen Ölkessel aus dem Keller entfernen? 

Solche und andere Schreckensszenarien gingen in den letzten Wochen vielen Besitzern einer Ölheizung durch den Kopf. Und davon gibt es in Deutschland immerhin knapp fünf Millionen. Grund war eine vielerorts fehlerhafte Berichterstattung über das Klimaschutzprogramm der deutschen Bundesregierung,
welches Anfang Oktober 2019 verabschiedet wurde. 

Solch ein geplantes "Verbot von Ölheizungsanlagen" entspricht jedoch in keiner Weise der Wahrheit. 

Fakt ist: Auch über 2026 hinaus können Ölheizungen in Deutschland eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien gekoppelt werden. Diese modernen Hybridheizungen sind schon heute bei jeder zweiten sanierten Ölheizung Standard. 

Bestehende Ölheizungsanalagen sind außerdem über den Bestandschutz gesichert. Für Besitzer besteht also weiterhin keinerlei Grund zur Sorge. 

Im Gegenteil: Dank innovativer Lösungen wie den visionären E-Fuels bleibt die Ölheizung auch langfristig eine zukunftsfähige Form der Wärmeversorgung.

Wer eine Ölheizung im Keller stehen hat, muss sich auch weiterhin keine Sorgen um seine Wärmeversorgung machen. Wirft man einen genauen Blick in das aktuell beschlossene Klimaschutzprogramm 2030, wird schnell klar, dass man auch in Berlin die Zukunftsfähigkeit des Brennstoffs Öl erkannt hat


Bundesverband Lagerbehälter.pdf
In Kombination mit Erneuerbaren Energien sind Ölheizungsanlagen in Deutschland auch nach 2026 Stand der Technik
Bundesverband Lagerbehälter.pdf (716.44KB)
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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung - was nun?

Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt, fühlt sich da schnell verunsichert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden? 

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

Was muss ich jetzt machen? 

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. 

Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch nach jetzigem Stand darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 dürfte voraussichtlich eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich sein. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik. Die Einzelheiten hierzu stehen aber noch nicht fest.

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung? 

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Invesitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen. 

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer? 

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2 -Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2 -Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.


IWO Ölheizung was nun _.pdf
Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?
IWO Ölheizung was nun _.pdf (1.15MB)
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